AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Wir liefern nicht an private Endverbraucher, bitte haben Sie dafür Verständnis. Wir erheben für Aufträge über unser Online-Shopsystem keinen Kleinauftragszuschlag und es gibt keinen Mindestbestellwert. Dies gilt ausdrücklich nicht für Bestellungen, die telefonisch, per Fax, normaler Email oder auf anderen Wegen übermittelt werden.

1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen werden von Ramb nicht anerkannt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von Ramb schriftlich bestätigt wurde oder die Lieferung erfolgt. Alle mündlichen Nebenabreden bzw. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.


2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.


3. Preisbasis
Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, in EURO ab Werk, ausschließlich Verpackung. Aufträge, für die wir nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart haben, werden zu den am Liefertag gültigen Preisen berechnet.


4. Liefertermine -Lieferung
Die angegebene Lieferzeit ist grundsätzlich nur als annähernd zu betrachten, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart wird. Des weiteren kann eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes und ungestörter normaler Transportmöglichkeiten übernommen werden. Fälle höherer Gewalt und sonstige, damit vergleichbare Ereignisse bei Ramb, Lieferanten oder Transportunternehmen von Ramb wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, entbinden Ramb von der rechtzeitigen Lieferung und geben ihr das Recht, nach eigener Wahl den Auftrag entweder nach angemessener Verlängerung der Lieferzeit auszuführen, oder aber, die Lieferung ohne Schadensersatzgewährung und ohne Nachlieferungspflicht ganz oder teilweise einzustellen. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, gehen alle Gefahren der Ware, wie zufälliger Untergang, Verschlechterung der Ware und ähnliche Schäden an der Ware auf den Auftraggeber über. Kommt der Besteller mit Zahlungen aus anderen Lieferungen in Verzug, behält sich Ramb das Recht vor, die Zahlungsbedingung einseitig zu ändern und auch anders bestätigte Bestellungen nur noch gegen Vorauskasse zu liefern oder die Lieferung ganz zu verweigern. Dies gilt auch für den Fall, dass die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens durch den Besteller erfolgt. Ramb behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, wenn die Teillieferungen für sich alleine nutzbar sind und keine Zusammengehörigkeit mit noch nicht lieferbaren Teilen der Bestellung besteht.


5. Versand - Verpackung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Wahl von Verpackungsmaterial erfolgt nach Ermessen von Ramb. Für die Rücksendung von Verpackungsmaterial erfolgt keine Vergütung. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Lieferung an den Transportunternehmer bzw. dessen Frachtführer auf den Besteller über, wobei als Nachweis richtiger Verpackung die ungerügte Annahme der Lieferung durch den Frachtführer gilt.


6. Sistierung oder Annullierung des Auftrags
Eine Sistierung oder Annullierung des erteilten Antrages ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit uns zulässig.


7. Annahmeverweigerung
In Falle der Annahmeverweigerung haftet der Käufer für die dadurch entstehenden Kosten, es sei denn, die Annahmeverweigerung beruht auf Falschlieferung oder einem Transportschaden, der die Weiterverwendung der Gesamtlieferung erheblich beeinträchtigt oder unmöglich macht.


8. Gewährleistung
Mangelrügen müssen unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingehen. Sind die gelieferten Waren mangelhaft, werden sie durch neue Ware ersetzt oder nachgebessert. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Unsachgemäße Behandlung, natürlicher Verschleiß oder Überbeanspruchung unserer Ware entbinden uns von jeder Haftung. Rücksendungen bedürfen unserer Zustimmung; die Annahme unfreier Rücksendungen wird verweigert.


9. Gewichte, Stückzahlen, Maße
Maße und Gewichte, die in unseren Abbildungen, Katalogen, Schriftstücken usw. enthalten sind, sind nur annähernd zu verstehen. Abänderungen oder Verbesserungen behalten wir uns vor. Desgleichen sind die Angaben bezüglich Tragfähigkeit oder Bruchlast unverbindlich.


10. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto bzw. innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Geht die Ware später als die Rechnung beim Besteller ein, so ist für die Fristenberechnung der Eingangstag der Ware maßgebend.


11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereingnung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Auf Anforderung hin wird der Besteller die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben- auch dann, wenn die Ware weiterverarbeitet wurde.


12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlußbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – einschl. Wechsel- und Scheckklagen – ist Montabaur. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, die allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen zugrunde liegen, gelten grundsätzlich durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den Besteller als anerkannt. Für anders lautende Bedingungen bedarf es einer besonderen Vereinbarung, die schriftlich getroffen werden muss. Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Stand 30.11.2019

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